Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Sache. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die zu Ihren individuellen und wirtschaftlichen Vorstellungen passt.
Vornehmlich wird eine außergerichtliche Streiterledigung verfolgt, und soweit diese nicht möglich ist, zielorientiert die gerichtliche Klärung eingeleitet.
Unterlagen, Informationen
Ihre Mitarbeit ist gefragt - nur gut und faktenbasiert informiert kann Ihre rechtliche Interessenvertretung gelingen. Gern können Sie Ihre Unterlagen digital übermitteln.
Geduld
Darüber hinaus benötigen die Dinge manchmal einfach ihre Zeit, zB. wenn mit Abmahnungen die Voraussetzungen für den Ausspruch einer erfolgreichen Kündigung geschaffen werden. Dafür braucht es schlichtweg etwas Geduld.
Digitale Kommunikation
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit ausschließlich telefonisch sowie digital mittels Videokonferenzen, eMail u.a. zu kommunizieren und Ihnen damit eine papierfreie Arbeit zu gewährleisten.
Erreichbarkeit
Eine zeitnahe Bearbeitung und eine optimale Erreichbarkeit ist selbstverständlich. Wenn das Kanzleiteam gerade für die Mandanten tätig und nicht direkt erreichbar ist, hinterlassen Sie gern eine Nachricht oder senden uns eine eMail. EIne Rückmeldung erfolgt alsbald.
Besprechungen, Termine
Inzwischen halten unsere Mandanten Besprechungen bevorzugt telefonisch oder per Videokonferenz ab. Das spart Zeit und Wege.
Wenn möglich bietet die Kanzlei auch die Vereinbarung von kurzfristigen Terminen, Abendterminen als auch Hausbesuchen an.
Die Kanzleiräume sind nicht barrierefrei zu erreichen.
Ablauf
Im Rahmen des Erstkontakts mit Ihnen erfolgt bereits eine Prüfung, ob die Annahme Ihrer Sache durch die Kanzlei möglich ist.
Die Kanzlei wird Ihnen dann für die weitere Mandatsbearbeitung erforderliche Unterlagen zukommen lassen wie zB. die vorbereitete Vollmacht, Mandatsvereinbarungen, Mandatsinformatioen zum Datenschutz ua., die Sie bitte unterschrieben an die Kanzlei zurückleiten.
Nach Sichtung und Prüfung der von Ihnen überreichten Informationen und Unterlagen erfolgt eine Bewertung der Sach- und Rechtslage sowie Abstimmung der weiteren Vorgehensweise mit Ihnen.
Regelmäßig werden Entwürfe der von uns gefertigten Schriftsätze vor ihrer Versendung dem Mandanten zur Prüfung und Freigabe übermittelt.
Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, auf ein über die Jahre gewachsenes und erprobtes regionales professionelles Netzwerk zurückzugreifen, dem juristische Spezialisten (Fachanwälte weiterer Rechtsgebiete) als auch andere Spezialisten (zB. Architekten, Projektplaner, Gestalter um.) angehören. Sprechen Sie uns gern an.
VIP-Service
Unser bewährter VIP-Service – Service für Unternehmen. Umfassende Betreuung Ihres Unternehmens in rechtlichen Fragen. Wir vereinbaren einen festen monatlichen Festbetrag. Dieser umfasst sofortige Erreichbarkeit, Unterstützung, Rat ohne Termin, Wartezeit und bürokratischen Aufwand über Ihr Smartphone oder anderes Ihnen bequemes Mittel.
Vergütung - gesetzlich
Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Anwaltsgebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und für die Berechnung der Gerichtskosten das Gerichtskostengesetz (GKG). Die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten ist vom Gegenstandswert bzw. Streitwert abhängig.
Das RVG gibt für Verbraucher einen Gebührenrahmen für eine erste mündliche Beratung von maximal 190,00 EUR vor (zuzüglich eventueller Auslagen und Umsatzsteuer). Wird der Anwalt später in der Beratungssache tätig, geht die Beratungsgebühr in den weiteren Kosten auf.
Die Kosten seines Anwalts trägt zunächst der Mandant, auch wenn von der Gegenseite eine Kostenerstattung beansprucht werden kann.
Gebührenvereinbarung
Mehrheitlich wird jedoch zwischen Mandant und Rechtsanwalt eine Vereinbarung über das Anwaltshonorar geschlossen. Dabei kann ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar als Vergütung für die beauftragte Tätigkeit vereinbart werden oder die Anwendung der Abrechnung nach dem RVG auf einem vereinbarten höheren Gegenstandswert bzw. Streitwert.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (RSV) haben, kann hier nach Absprache die Korrespondenz mit Ihrer RSV übernommen werden, soweit sich diese auf Deckungsanfragen und die Abrechnung beschränkt. Für darüber hinaus gehende Tätigkeiten fallen gesonderte Gebühren an, die von der Deckungszusage Ihrer RSV regelmäßig ausgeschlossen sind und nicht ersetzt werden.
Gleiches gilt für Kosten gemäß einer mit dem Mandanten getroffenen Gebührenvereinbarung, soweit hierdurch die gesetzlichen Gebühren überschritten werden.
Beratungshilfe/
Prozesskostenhilfe
Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten dies erfordern, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe oder in gerichtlichen Verfahren von Prozesskostenhilfe.